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Rauchmelder

Rauchmelder retten LebenJährlich sterben rund 400 Menschen in Deutschland bei Bränden, die Mehrzahl von ihnen in Privathaushalten. 95 Prozent fallen dabei nicht den Flammen zum Opfer sondern einer Rauchvergiftung. Rauchwarnmelder können diese Gefahren reduzieren.1

 

Doch was ist dabei zu beachten?
Wir stellen Ihnen die Wichtigsten Informationen auf einen Blick zusammen

Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg

Seit Mitte 2013 gilt in Baden-Württemberg die Rauchmelderprflicht für Neu- und Umbauten. Eigentümer bestehender Gebäude und Wohnungen sind verpflichtet diese bis zum 31.12.2014 mit Rauchmeldern auszustatten.

Wer ist für den Einbau und die Wartung verantwortlich?

Der Einbau obliegt den Eigentümern. Dies gilt auch für einen eventuell notwendigen Austausch defekter oder überalterter Rauchmelder.
Für die Wartung der Rauchmelder ist der unmittelbare Besitzer zuständig. Das bedeutet dass die Verantwortung bei Mietwohnungen in der Regel bei den Mietern liegt die Rauchmelder in betriebsbereitem Zustand zu halten. Hierzu gehört z.B. der rechtzeitige Batteriewechsel, der regelmäßige Funktionstest und auch die Reinigung von verschmutzten Rauchwarnmeldern.

In welchen Räumen müssen Rauchmelder installiert werden?

Die Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg sieht eine Mindestaustattung von allen Schlafräumen mit je einem Rauchmelder vor. Desweiteren müssen auch alle Fluchtwege mit ausreichend Rauchmeldern ausgestattet sein.
Optimalen Schutz erreichen Sie wenn sie auch die übrigen Räume mit Rauchwarnmeldern ausstatten.

Wer montiert und wartet die Rauchmelder?

Zur Zeit hört man in diesem Zusammenhang häufig von der DIN 14676, welche Mindestanforderungen für Planung, Betrieb und Instandhaltung von Rauchmeldern in Wohnungen regelt. Diese wurde jedoch nicht in der Liste der technischen Baubestimmungen bekanntgemacht und ist deswegen nicht bindend.
Die Entscheidung ob der Einbau von einer zertifizierten Fachkraft durchgeführt werden soll obliegt somit dem Eigentümer. Unter Beachtung der Einbauempfehlungen können Sie den Einbau somit auch selbst durchführen.

Bereits vorhandene Rauchmelder

Sind bereits Rauchmelder in einer Wohnung vorhanden, so dürfen diese grundsätzlich weiterverwendet werden.
Falls Mieter bereits Rauchmelder in einer Mietwohnung installiert haben, so können diese auch weiterverwendet werden. Allerdings sollte sich der Eigentümer von der ordnungsgemäßen Ausstattung und der Betriebsbereitschaft überzeugen und dies dokumentieren.

Anforderungen an Rauchmelder

CE VdS
KRIWAN Q
Die Verschiedenen Qualitätslabels im Überblick

Rauchwarnmelder nach DIN EN 14604 tragen ein entsprechendes CE-Zeichen.
Achten Sie bei der Auswahl ihrer Rauchmelder auch auf verschiedene Qualitätslabels wie VdS, Kriwan, oder das Qualitätslabel Q.

Desweiteren sollten Sie auch auf die Batterielebensdauer und die angegebene Nutzungsdauer der Rauchmelder achten. Verwenden Sie nach möglichkeit Rauchmelder mit einer 10-Jahres Langzeitbatterie.
Rauchmelder müssen nach den gültigen Vorschriften nicht vernetzt sein, dies kann bei großen Nutzungseinheiten jedoch sinnvoll sein.

Betrieb bei Abwesenheit

Die von der Rauchmelderpflicht geforderte Installation ist nur dazu gedacht Menschen vor einem Brand zu warnen. Wird die Wohnung, z.B. währen eines Urlaubes nicht genutzt, so können die Rauchmelder für diese Zeit abgeschaltet werden, sofern dies technisch möglich ist.

Wie werden Rauchwarnmelder richtig montiert?

Orientieren Sie sich an der von uns zusammengestellten Montageanleitung.

Wer trägt die Kosten bei einem Fehlalarm?

In der Regel wird die Feuerwehr von einer Person alarmiert, die das Signal eines Rauchmelders wahrnimmt. Der Einsatz ist nur dann kostenersatzpflichtig, wenn für die Fehlalarmierung Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Was ist mit Schäden?

Muss die Feuerwehr sich während eines Einsatzes Zugang in eine verschlossene Wohneinheit verschaffen, so sind die Schäden vom Eigentümer zu tragen, sofern die Feuerwehr davon ausgehen durfte, dass eine Gefahr vorlag. Ein Schadensersatzanspruch gegenüber der Gemeinde besteht nicht. Die Feuerwehr ist aber auch darauf bedacht in diesen Fällen die Schäden so gering wie möglich zu halten.

Was passiert bei Nichteinhaltung?

Alle Personen, die ihren Pflichten nicht nachgekommen sind, verhalten sich rechtswidrig. Regelmäßige Kontrollen und Bußgelder sind durch das Gesetz bisher aber nicht vorgesehen.

 


1 Baden-Württemberg.de: Rauchwarnmelderpflicht Stand: 11.02.2015