Rauchmelder |
Jährlich sterben rund 400 Menschen in Deutschland bei Bränden, die Mehrzahl von ihnen in Privathaushalten. 95 Prozent fallen dabei nicht den Flammen zum Opfer sondern einer Rauchvergiftung. Rauchwarnmelder können diese Gefahren reduzieren.1
Doch was ist dabei zu beachten? Rauchmelderpflicht in Baden-WürttembergSeit Mitte 2013 gilt in Baden-Württemberg die Rauchmelderprflicht für Neu- und Umbauten. Eigentümer bestehender Gebäude und Wohnungen sind verpflichtet diese bis zum 31.12.2014 mit Rauchmeldern auszustatten. Wer ist für den Einbau und die Wartung verantwortlich?Der Einbau obliegt den Eigentümern. Dies gilt auch für einen eventuell notwendigen Austausch defekter oder überalterter Rauchmelder. In welchen Räumen müssen Rauchmelder installiert werden?Die Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg sieht eine Mindestaustattung von allen Schlafräumen mit je einem Rauchmelder vor. Desweiteren müssen auch alle Fluchtwege mit ausreichend Rauchmeldern ausgestattet sein. Wer montiert und wartet die Rauchmelder?Zur Zeit hört man in diesem Zusammenhang häufig von der DIN 14676, welche Mindestanforderungen für Planung, Betrieb und Instandhaltung von Rauchmeldern in Wohnungen regelt. Diese wurde jedoch nicht in der Liste der technischen Baubestimmungen bekanntgemacht und ist deswegen nicht bindend. Bereits vorhandene RauchmelderSind bereits Rauchmelder in einer Wohnung vorhanden, so dürfen diese grundsätzlich weiterverwendet werden. Anforderungen an Rauchmelder Rauchwarnmelder nach DIN EN 14604 tragen ein entsprechendes CE-Zeichen. Betrieb bei AbwesenheitDie von der Rauchmelderpflicht geforderte Installation ist nur dazu gedacht Menschen vor einem Brand zu warnen. Wird die Wohnung, z.B. währen eines Urlaubes nicht genutzt, so können die Rauchmelder für diese Zeit abgeschaltet werden, sofern dies technisch möglich ist. Wie werden Rauchwarnmelder richtig montiert?Orientieren Sie sich an der von uns zusammengestellten Montageanleitung. Wer trägt die Kosten bei einem Fehlalarm?In der Regel wird die Feuerwehr von einer Person alarmiert, die das Signal eines Rauchmelders wahrnimmt. Der Einsatz ist nur dann kostenersatzpflichtig, wenn für die Fehlalarmierung Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Was ist mit Schäden?Muss die Feuerwehr sich während eines Einsatzes Zugang in eine verschlossene Wohneinheit verschaffen, so sind die Schäden vom Eigentümer zu tragen, sofern die Feuerwehr davon ausgehen durfte, dass eine Gefahr vorlag. Ein Schadensersatzanspruch gegenüber der Gemeinde besteht nicht. Die Feuerwehr ist aber auch darauf bedacht in diesen Fällen die Schäden so gering wie möglich zu halten. Was passiert bei Nichteinhaltung?Alle Personen, die ihren Pflichten nicht nachgekommen sind, verhalten sich rechtswidrig. Regelmäßige Kontrollen und Bußgelder sind durch das Gesetz bisher aber nicht vorgesehen.
1 Baden-Württemberg.de: Rauchwarnmelderpflicht Stand: 11.02.2015 |